Aufgrund des engen Kontaktes der europäischen und der Wirtschaft Hongkongs ist es Bürgern der Staaten der europäischen Union und der Beneluxstaaten möglich, sich visumsfrei 90 Tage aufzuhalten.
Sollte sich der Aufenthalt in Hongkong über diesen Zeitraum erstrecken, ist es vonnöten, ein Arbeitsvisum zu beantragen oder das Territorium der Sonderverwaltungszone für einen Tagesausflug zu verlassen. Bei der Rückkehr auf das Staatsgebiet wird das Visum um weitere 90 Tage erneuert. Wichtig ist bei der Anreise per Boot und Flugzeug, dass das dort ausgehändigte Einreiseformular, die sogenannte Arrival Card, gut verwahrt wird, da dieses Schriftstück bei der Ausreise obligatorisch ist.
Ebenfalls ist es wissenswert, dass das Zollamt von Hongkong keine regelmäßigen Kontrollen durchführt, dessen ungeachtet ist eine stichprobenartige Prüfung des Gepäcks jederzeit möglich. Doch ist Hongkong mit seinen Zollbestimmungen relativ kulant. So sind 200 Zigaretten respektive 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak und 1 Liter Wein zollfrei. Andere Waren sind in relativ normalen Mengen toleriert. Hongkong-Dollar und Devisen sind unlimitiert ein- und ausführbar. Zu deklarieren sind Schusswaffen. Ansonsten muss man diese bei der Einreise in Verwahrung geben. Hongkong weist mit Englisch und dem einheimischen Kantonesisch, das einen chinesischen Sprachstamm aufweist, über zwei Amtssprachen. Das Kantonesische wird in der chinesischen Schriftart geschrieben. Jedoch werden, wie in Taiwan und Macao, die traditionellen chinesischen Schriftzeichen mit einigen speziellen regionalen Ergänzungen verwendet. In China selbst, sowie auch in Singapur, hat sich währenddessen ein moderner chinesischer Schrifttyp etabliert, der stark vereinfacht wurde. Trotzdem ist es den Bürger Chinas und Singapurs möglich, die traditionelle Sprache zu verstehen.